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   BVerwG, 09.05.1989 - 8 CB 27.89   

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BVerwG, 09.05.1989 - 8 CB 27.89 (https://dejure.org/1989,7598)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.1989 - 8 CB 27.89 (https://dejure.org/1989,7598)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 1989 - 8 CB 27.89 (https://dejure.org/1989,7598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung - Zulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln - Unzulässigkeit eines Feststellungsantrages - Beurteilung der Klageänderung als sachdienlich - Verletzung der gerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1989 - 8 CB 27.89
    Dann fehlte es nämlich an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse, weil der vorbezeichnete "normale" Rechtsschutz den Kläger hinreichend sichert (vgl. Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 - BVerwGE 40, 323 [BVerwG 08.09.1972 - IV C 17/71]).
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 61.77

    Bauvoranfrage - Abgabe aller wesentlichen Erklärungen - Wirtschaftlichkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1989 - 8 CB 27.89
    Denn diese Klageänderung war nicht geeignet, den sachlichen Streitstoff zwischen den Parteien im laufenden Verfahren endgültig auszuräumen (vgl. Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 61.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 161 S. 114 ).
  • LSG Bayern, 20.05.2022 - L 2 SF 103/22

    Sozialgerichtsverfahren: Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrages nach

    Ihm fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, da die in der Hauptsache ergangene Entscheidung unabhängig davon, ob ein Befangenheitsgrund vorgelegen hat oder nicht, nicht mehr durch das angegangene Gericht abänderbar ist und das Ablehnungsgesuch daher prozessual überholt ist (ständige Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 27.01.1993, 6 RKa 2/91, Beschlüsse vom 06.06.2007, B 8 KN 8/07 B, und vom 17.08.2020, B 14 AS 240/19 B; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.10.1969, VIII CB 129, 130.67, VIII CB 129.67, VIII CB 130.67, und Beschlüsse vom 09.05.1989, 8 CB 27/89, und vom 29.06.2016, 2 B 18/15; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 17.08.1989, VII B 70/89; BGH, Urteil vom 08.02.2001, III ZR 45/00, und Beschluss vom 11.07.2007, IV ZB 38/06; Bayer. LSG, Beschlüsse vom 20.08.2015, L15 SF 238/15 AB, vom 05.02.2018, L 20 SF 46/18 AB, und vom 18.09.2020, L 11 SF 250/20 AB; Hess. LSG, Beschluss vom 28.01.2016, L 3 SF 7/16 AB).
  • BVerwG, 16.10.2012 - 8 B 38.12

    Entscheidungsentwurf vor der mündlichen Verhandlung

    Deshalb mag offenbleiben, ob die Kläger den Einzelrichter nach dem Abschluss der Instanz überhaupt noch als befangen ablehnen (verneinend Beschlüsse vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 CB 129.67 u.a. - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 5 und vom 9. Mai 1989 - BVerwG 8 CB 27.89 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 103; kritisch Meissner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO-Kommentar, Rn. 50 zu § 54 VwGO) und seine Mitwirkung an dem Urteil als Verfahrensmangel mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend machen können (verneinend Beschluss vom 17. September 1987 - BVerwG 9 B 327.87 - juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.1989 - 8 CB 27.89   

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BVerwG, 14.07.1989 - 8 CB 27.89 (https://dejure.org/1989,12095)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1989 - 8 CB 27.89 (https://dejure.org/1989,12095)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1989 - 8 CB 27.89 (https://dejure.org/1989,12095)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

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